Behandlungsablauf

1.Kontaktaufnahme

Die Vergabe einer Sprechstunde erfolgt nach telefonischer Absprache.

Das ersten Gespräch dauert 50 Minuten, in denen ich mir die Zeit für eure Anliegen nehme, um am Ende des Termins Empfehlungen bzgl. (Verdachts-)Diagnosen und weiteren Behandlungsschritten zu besprechen und diese ggf. bei freier Behandlungskapazität ein zu leiten.

Zum ersten Termin wird die Versicherungskarte des Kindes/Jugendlichen benötigt. Einen Überweisungsschein vom Kinder- oder Hausarzt ist nicht notwendig.

 

 

 

2. Weitere Sprechstunden, Probatorik und Diagnostik

Bei freier Behandlungskapazität werden nach dem Kennenlerngespräch weitere Sprechstunden/Probatoriktermien vereinbart. Diese finden dann meistens einmal wöchentlich statt. Während dieser Termine lernen wir uns noch besser kennen. Des Weiteren werden aufgestellte Verdachts-diagnosen u.a. mittels diagnostischer Verfahren, wie z.B. Fragebögen oder Interviews genauer untersucht. In den Gesprächen werden die Probleme und Behandlungsziele erörtert. Bereits in dieser Behandlungsphase kann die Kooperation bzw. Zusammenarbeit mit z. B. Schulen, Kindergärten sowie mit (Fach-)Ärzten notwendig sein. Über alle Behandlungs-schritte informiere ich meine Patienten vorab. Am Ende dieser Phase werden die (Diagnostik-) Ergebnisse sowie die ggf. festgestellt Diagnose rückgemeldet und erklärt.  Ist eine Therapie aufgrund eines Störungsbildes indiziert, wird sie bei der Krankenkasse beantragt.

3. Kurz- und Langzeittherapie sowie Akutbehandlungen

Kurzzeittherapie: Diese Form beinhaltet 12 bis 24 Einzelsitzungen mit dem Kind bzw. Jugendlichen.

Langzeittherapie: Die Behandlung kann bis zu 60 Therapiesitzungen umfassen.

Akutbehandlungen: Diese Form der Behandlung dient dazu, um schnell Interventionen bei akuten Krisen ein zu leiten. Es werden maximal 12 Sitzungen bewilligt.

 

Die Therapiesitzungen dauern 50 Minuten. Manchmal sind Doppelstunden von 100 Minuten erforderlich.

Zusätzlich können bei den Krankenkassen noch Bezugspersonenstunden beantragt werden. Das Verhätnis zwischen Therapiesitzungen für Bezugspersonen und Kindern/Jugendlichen ist meistens 1:4.

 

Welches Behandlungsspektrum bei den Krankenkassen beantragt wird, ist abhängig von der Diagnosestellung und der Komplexität des Störungbildes. Dies bespreche ich ebenfalls im Vorfeld mit meinen Patienten.


Kostenübernahme

In meiner Praxis behandle ich sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patienten.

Die Kosten für Sprechstunden, Probatorik sowie Diagnostiktermine übernimmt die gesetzliche Krankenversicherungen. Damit die Krankenkassen auch die Kosten für eine Kurzzeit- bzw. Langzeittherapie übernehmen, wird die Therapie vorab gemeinsam mit den Patienten bzw. mit sorgeberechtigen Eltern und mir beantragt.

Patienten, die privat oder über die Beihilfe versichert sind, bitte ich darum sich bereits vor dem ersten Kennenlerntermin bei Ihrer Versicherung zu erkundigen, welches Behandlungskontingent übernommen wird, da die Kostenübernahmen für psychotherapeutische Leistungen sehr unterschiedlich ausfallen können. In den meisten Fällen müssen die Therapiesitzungen, ähnlich wie bei der gesetzlichen Krankversicherung, beantragt werden.